Sonderausbildungen
Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht gemäß § 1 Abs. 2 1. SprengV
Die Wasserschutzpolizei wird künftig auch die Charterer von Yachten verstärkt kontrollieren, ob sie den FKN besitzen oder nicht. Wenn der Charterer eine mit Seenotsignalmitteln ausgerüstete Yacht übernimmt, aber keinen FKN besitzt, werden empfindliche Bußgelder fällig.
Die nächste Ausbildung wird im September 2025 durchgeführt. Ausbildungsdetails siehe bei Termine
Prüfungstermine beim Prüfungsausschuss (PA) Rhein-Ruhr könnt ihr auf deren Webseite nachschauen.
Interessenten wenden sich bitte per eMail an
Ausbildung@SKT87.de